Montag, 26. März 2012

Preisgestaltung- Was ist Handgemachtes wert?


Wieviel ist Handarbeit wert? Lohnt es sich Selbstgemachtes zu verkaufen? Wie kalkuliere ich Preise ?

Die Preisgestaltung bzw, Preiskalkulation ist eigentlich der wichtigste Punkt, den man vor dem Schritt in die Selbstständigkeit erarbeiten sollte. Denn darauf baut Vieles auf, zum Beispiel die eventuellen Einnahmen, Umsätze und Gewinne, die man bei den Behörden wie dem Finanzamt vorab angeben muss.

Freitag, 16. März 2012

Facebook: Problem mit Vorschaubildern in Blog-Posts

Bis vor Kurzem hatte ich die Möglichkeit bei Blog-Posts, die ich in Facebook veröffentlichen wollte (share), aus den Bildern die der Post beinhaltet Eines auszuwählen. Dieses Bild wurde dann mit dem Link zum Beitrag bei Facebook gepostet. Aus irgendwelchen Gründen ist das nun nicht mehr möglich, Facebook scheint mal wieder einfach etwas geändert zu haben. Ich kann also keine Beiträge mit Vorschau-Bildern mehr über meinen Blog bei Facebook posten. Das ist für mich nicht akzeptabel, da ich der Meinung bin, dass Bilder in Nachrichten sehr wichtig sind. Also habe ich mich auf die Suche nach einer Lösung des Problems begeben. Ich bin zwar fündig geworden, aber die erste Möglichkeit ist nur mit viel Aufwand und Rumpfuscherei in den Tiefen meines Blog-Codes verbunden, oder es wird nur für WordPress genauer erklärt, oder...oder...oder. Da ich zwei Blogs betreibe, würde das die doppelte Arbeit bedeuten und dafür habe ich keine Zeit.

Ich bin bei Facebook auf eine App gestoßen, die mein Problem löst. Diese App möchte ich euch kurz  vorstellen. Die App nennt sich "Networked Blogs".

Was kann die App?
- Diese Anwendung erlaubt nicht nur das Einbinden eines Blogs in Profil UND Fanseite (auch beides gleichzeitig), sondern auch mehrerer Blogs nebeneinander. Das ist dann hilfreich, wenn man nicht nur ein Blog hat (so wie ich).
- Außerdem lässt die Anwendung einem die Wahl, ob man neue Blogposts automatisch auf Profil und/oder Fanseite veröffentlichen will, oder ob man seine Blogposts (und zwar nicht nur das neueste) manuell zeigen möchte.
- Die Posts beinhalten wieder ein Foto des Blog-Beitrags, zumindest mal das Erste des Beitrags.
- Die Blogbeiträge lassen sich separat oder gleichzeitig auch bei Twitter veröffentlichen.
- "NetworkedBlogs" verfügt über eine interne Vote Funktion. Leser können Beiträge Voten / Liken, die dadurch länger auf der internen "News-Seite" von "NetworkedBlogs" zu sehen ist. Dadurch erreicht man mehr Leser.
- Und zu guter Letzt ermöglicht NetworkedBlogs auch das “Folgen” von Blogs. (Ich verwende zur Zeit "Google Friends Connect" auf meinem Blog. Da dieser Service aber bald eingestellt wird, wäre das Widget von "NetworkedBlogs" eine Alternative.)

Im Grunde ruft die App die RSS-Feeds / Beiträge von deinem Blog ab und legt sie bei NetworkedBlogs ab. Von dort aus kannst du sie dann bei Facebook und/oder Twitter veröffentlichen.

LG Christine

Mittwoch, 7. März 2012

Gewinnspiele auf Facebook oder das Spiel mit dem Feuer

Gewinnspiele auf Facebook sind ein begehrtes Thema bei Unternehmen die auf Facebook aktiv werden. Die Verlockung mit einem Wettbewerb tausende oder abertausende Fans zu generieren ist groß. Doch so einfach macht es Facebook mit seinen Richtlinien einem leider nicht.

Versand in die Schweiz / Zoll

Online Shopping, Express- und Postsendungen in die Schweiz

Grundsatz
Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und mehrwertsteuerpflichtig und muss von der anmeldepflichtigen Person bei der Zollverwaltung zur Veranlagung angemeldet werden. Im Post- und Kurierverkehr übernimmt der Transporteur (z.B. DHL, UPS, die Post usw.) diese Aufgabe. Er erstellt die Zollanmeldung. Aufgrund dieser Zollanmeldung wird die Sendung veranlagt, d.h. Zoll- und Mehrwertsteuer werden (i.d.R. dem Empfänger) in Rechnung gestellt.

Verzollung von Postsendungen
für Private


Grundsatz
Gemäss den internationalen Vorschriften im Postverkehr hat der Absender den Inhalt seiner Sendung vollständig und wahrheitsgetreu zu deklarieren. Dabei ist zu unterscheiden zwischen:
* Paketpost:
Der Absender füllt neben der postalischen Begleitadresse eine Zolldeklaration CN 23 aus und legt eine Rechnungskopie bei (oder einen anderen Wertnachweis wie Internet-Auszug, Kaufvertrag usw.).
* Briefpost:
Der Absender versieht die Sendung mit einer grünen Klebeetikette CN 22 und füllt diese nach Vordruck aus. Die Wertangaben belegt er mit einer Rechnungskopie, die mit einer selbstklebenden Klarsichttasche auf der Sendung anzubringen ist.

Mit einer vollständig ausgefüllten Zollinhaltserklärung CN 23 oder Klebeetikette CN 22 werden unnötige Verzögerungen und Kosten sowie mögliche Falschverzollungen vermieden.
Briefe, Päckchen und Pakete können auch von anderen Dienstleistungsunternehmen als der Schweizerischen Post befördert werden. Solche Sendungen werden nicht auf dem Postweg befördert. Bei Fragen dazu, bitten wir Sie, sich direkt an das betreffende Transportunternehmen zu wenden.

* Revisionsgebühr
Für ungenügend oder nicht deklarierte Sendungen erhebt das Einfuhrzollamt eine Revisionsgebühr von CHF 6.– für Briefpostsendungen oder CHF 7.– bzw. 10.– für Paketpostsendungen.

Abgaben
Zollabgaben
Der Zollbetrag bemisst sich nach dem Bruttogewicht der Postsendung. In der Regel betragen die Zollansätze weniger als CHF 1.- pro Kilogramm. Alkoholika, Tabakwaren, Lebensmittel und Textilien unterliegen indessen höheren Zollansätzen.

Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MWST) beträgt 8 % der Bemessungsgrundlage. Für gewisse Waren gilt ein reduzierter Steuersatz von 2,5 % (z. B. für Nahrungsmittel inkl. alkoholfreier Getränke, Bücher, Zeitschriften oder Medikamente). Details finden Sie unter folgendem Link: MWST-Gesetz Art. 25.

Bemessungsgrundlage ist in der Regel das Entgelt, das Sie für die Waren bezahlen oder bezahlt haben. Dies gilt auch für im Internet ersteigerte Waren. Basis bildet die Rechnung oder der Kaufvertrag. Andernfalls wird der Marktwert besteuert, z. B. bei Geschenken. Der Marktwert entspricht dem Betrag, den ein Käufer für die eingeführte Ware bezahlen müsste.

Ebenfalls zur Bemessungsgrundlage gehören alle Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz (z. B. Kosten für die Beförderung und Verzollung durch die Post) sowie die Einfuhrabgaben (z. B. Zollabgaben).

Nicht zur Bemessungsgrundlage gehört die ausländische MWST, sofern sie vom Lieferanten auf der Rechnung oder dem Kaufvertrag aufgeführt wurde.

Zusammenstellungen von zum Normalsatz und zum reduzierten Satz besteuerbaren Gegenständen, z. B. ein Buch mit einer CD, werden zum Normalsatz (8 %) besteuert, wenn der ausländische Absender das Entgelt der einzelnen Teile in der Zollinhaltserklärung nicht separat aufführt.

Preis- oder Wertangaben in ausländischer Währung werden in Schweizer Franken umgerechnet. Dazu wird der notierte Devisenkurs (Verkauf) des letzten Börsentags vor der Entstehung der Einfuhrsteuerschuld verwendet, in der Regel der Kurs des Vortags. Devisenkurse (Verkauf)

Fehlen Wertangaben oder werden diese Angaben bezweifelt, kann der Warenwert geschätzt werden. Dies führt allenfalls zu höheren Abgaben.

Abgabenfreigrenze
Es besteht keine Wertfreigrenze wie im Reiseverkehr sondern eine Abgabenfreigrenze. Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge werden nicht erhoben, sofern sie höchstens CHF 5.- je Zollanmeldung ausmachen.

Geschenksendungen von Privatpersonen im Ausland an Privatpersonen in der Schweiz sind bis zu einem Warenwert von CHF 100.- abgabenfrei. Ausgenommen sind Tabakfabrikate und alkoholische Getränke. Im Internet ersteigerte Waren sind nach den allgemeinen Vorschriften abgabenpflichtig.


Verzollungskosten
Die Kurierfirmen und die Post erheben für ihre Dienstleistungen im Rahmen der Zollveranlagung verschiedene Taxen. Diese Verzollungskosten sind je nach Firma verschieden. Falls Sie Fragen zu den Verzollungskosten haben bitten wir Sie, sich direkt mit der betreffenden Firma in Kontakt zu setzen.

Spezielle Einfuhrvorschriften
Die Einfuhr von bestimmten Waren ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z. B. mit vorheriger Bewilligung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Einfuhrverbote. Insbesondere folgende Waren unterliegen Einfuhrbeschränkungen (nicht abschliessend):
Waffen (z. B. Feuerwaffen, Messer, Elektroschockgeräte, Tränengassprays, Schlagstöcke usw.)
Radarwarngeräte
Betäubungsmittel und betäubungsmittelhaltige Medikamente
Heilmittel
Dopingmittel
Waren, die verbotene pornographische oder Gewaltdarstellungen enthalten
Raubkopien
Fälschungen von Marken- und Designartikeln
Tiere und Waren tierischer Herkunft, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen.
Direktimport von Tierprodukten aus anderen als EU-Staaten

Zusätzliche Kosten und Gebühren
Taxen der Post
Die Post erhebt für ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zollabfertigung verschiedene Taxen. Diese sind auf der Quittung entsprechend ausgewiesen. Auskünfte darüber erteilt derKundendienst von Swiss Post International Telefon 0800 888 777; www.swisspost.com.
Vorweisungstaxe
Für jede Zollquittung erhebt die Post eine Vorweisungstaxe von CHF 10.–.
Besichtigungstaxe
Bei Sendungen, die die Post besichtigt, stellt sie CHF 6.– in Rechung.
Lagertaxe
Für Sendungen, die bei der Post z.B. wegen ungenügender Angaben in der Zolldeklaration gelagert werden müssen, verrechnet die Post CHF 8.–.

quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft

weiterführende Links:
Zollinformation Firmen Schweiz
Die Schweizerische Post
Swiss Post GLS Kostenübersicht für Import-Pakete
DHL Schweiz
DPD Schweiz Infos zu Zollbestimmungen
FedEx Schweiz
TNT Schweiz
UPS Schweiz
Formular CN22 PDF-Datei
Formular CN23 PDF-Datei