Die Verpackungsverordnung
Zum 01.01.2009 trat die neue Verpackungsverordnung in Kraft, die wesentliche Änderungen für Shopbetreiber mit sich bringt.
Bisherige Rechtslage der Verpackungsverordnung
Bisher mussten Onlinehändler sowie Verkäufer, die als Unternehmer auf Plattformen wie eBay, Etsy, DaWanda Ware verkauften, den privaten Endkunden darüber belehren, dass der Händler Verpackungen, die nicht bei einem dualen Entsorgungssystems registriert sind, zurücknimmt und ggf. selbst entsorgt.
In der Praxis haben die Kunden die Verpackung aber oftmals nicht an den Händler zurückgeschickt, sondern diese selbst entsorgt, auch wenn die Verpackungen beispielsweise nicht beim „Grünen Punkt“ lizenziert waren. Durch die Überarbeitung der Verpackungsverordnung soll nun dafür gesorgt werden, dass gegenüber privaten Endkunden nur noch Verpackungen in den Verkehr gelangen, die bei einem System der dualen Entsorgung registriert sind. Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht für die Händler, sich bei einem Anbieter des dualen Systems zu registrieren. Allerdings muss der Händler dafür sorgen, dass die Verpackungen vollständig lizenziert wurden, also etwa durch den Hersteller oder den Großhändler.
Die wesentlichen Änderungen der Verpackungsverordnung liegen in folgenden Punkten:
Der Händler kann nun nicht mehr wählen, ob er die Verpackung selbst entsorgen will. Der Händler muss entweder die Verpackungsmaterialien selbst lizenzieren oder auf Verpackungen von Herstellern oder Großhändlern zurückgreifen, die ihrerseits lizenziert wurden. Die Pflicht betrifft also nicht den jeweiligen Händler, sondern zielt auf die Verpackung.
Im Gegenzug entfällt die bisherige Pflicht zur Belehrung über die Verpackungsrücknahme.
Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen. Allerdings zählt alles, was beim privaten Endkunden ankommt, als Verkaufsverpackung. Betroffen sind somit nicht nur die Verpackung des Produkts selbst, sondern auch (zusätzliche) Verpackungen für den Transport und Füllmaterial.