Tipps und Checkliste
Als Selbstständiger bist du von der Versicherungspflicht befreit, und kannst
ohne Einschränkungen in die private Krankenversicherung wechseln. Dies ist in
vielen Fällen zu empfehlen, zumal die Beiträge für Selbstständige günstiger
sind, als die für die gesetzliche Krankenversicherung, und das bei einer
erstklassigen medizinischen Versorgung. Fordere am besten immer einen
unabhängigen und kostenlosen Vergleich an. Hohe Einsparungen im Jahr sind keine
Seltenheit.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit sich
freiwillig zu versichern. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Selbständige,
Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beamte, selbst versicherte
Familienangehörige ohne Einkommen oder sonst nicht Berufstätige handeln.
Bist du bei einem Familienangehörigen mitversichert, wird nicht nur sein
Einkommen, sondern mit dem Beginn deiner Selbstständigkeit auch deines mit
angerechnet. Lass dir von deiner Krankenkasse vorab deine Beiträge berechnen.
Cynthia von der Schmuckburg hat geschrieben:
Hallo! Eine tolle Sache, dieser Blog! Da will ich gleich mehr Wissen einstreuen.
Eine sehr günstige Alternative kann die Künstlersozialkasse sein. Diese ist eine Einrichtung der Bundes zur Einhaltung des Künstlersozialgesetztes.
Um es sehr flapsig auszudrücken: Hier übernimmt Väterchen Staat seine Pflichten als Arbeitgeber für Künstler.
Wie das? Ist man in der KSK, so ist man auch gleichzeitig weiterhin in einer (fast immer) öffentlichen Krankenkasse. Die KSK zahlt aber einen Anteil der Monatsbeiträge mit. Hinzukommt, daß die Beiträge dann niedriger gerechnet werden, als wenn man als Selbständig gemeldet ist.
Zusätzlich ist man über die KSK Pflege- und Rentenversichert.
Wer seine Selbständig im Künstlerischen oder publizistischen Bereich Hauptberuflich ausübt, hat eine Chance in die KSK aufgenommen zu werden. Das ist nicht so einfach und meist müssen auch regelmäßige Belege über die weitere Ausübung der zB Künstlerischen Tätigkeit gebracht werden. Die können, wenn keine Entsprechende Ausbildung vorliegt zB Ausstellungen in Galerien sein, Veröffentlichungen, Preise, Stipendien oä.
Wer es genau wissen will, die Webseite der Künstlersozialkasse ist hervorragend:
http://www.kuenstlersozialkasse.de
Vielen Dank an Cynthia für die Info! ;-)
LG Christine
Hallo! Eine tolle Sache, dieser Blog! Da will ich gleich mehr Wissen einstreuen.
AntwortenLöschenEine sehr günstige Alternative kann die Künstlersozialkasse sein. Diese ist eine Einrichtung der Bundes zur Einhaltung des Künstlersozialgesetztes.
Um es sehr flapsig auszudrücken: Hier übernimmt Väterchen Staat seine Pflichten als Arbeitgeber für Künstler.
Wie das? Ist man in der KSK, so ist man auch gleichzeitig weiterhin in einer (fast immer) öffentlichen Krankenkasse. Die KSK zahlt aber einen Anteil der Monatsbeiträge mit. Hinzukommt, daß die Beiträge dann niedriger gerechnet werden, als wenn man als Selbständig gemeldet ist.
Zusätzlich ist man über die KSK Pflege- und Rentenversichert.
Wer seine Selbständig im Künstlerischen oder publizistischen Bereich Hauptberuflich ausübt, hat eine Chance in die KSK aufgenommen zu werden. Das ist nicht so einfach und meist müssen auch regelmäßige Belege über die weitere Ausübung der zB Künstlerischen Tätigkeit gebracht werden. Die können, wenn keine Entsprechende Ausbildung vorliegt zB Ausstellungen in Galerien sein, Veröffentlichungen, Preise, Stipendien oä.
Wer es genau wissen will, die Webseite der Künstlersozialkasse ist hervorragend:
http://www.kuenstlersozialkasse.de
Hallo Cynthia!
AntwortenLöschenVielen Dank für die Infos! Ich werde den Beitrag überarbeiten und deinen Kommentar dort gleich einfügen, damit jeder Leser diese Info direkt erhält. ;-)
LG Christine
Danke Christine. Gerade im Bereich Versicherungen kann man sich vorher nicht schlau genug machen. Da nehme ich doch gerne die Tipps von dir mit :-)
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