Montag, 23. Januar 2012

Krankenversicherung

Tipps und Checkliste

Als Selbstständiger bist du von der Versicherungspflicht befreit, und kannst ohne Einschränkungen in die private Krankenversicherung wechseln. Dies ist in vielen Fällen zu empfehlen, zumal die Beiträge für Selbstständige günstiger sind, als die für die gesetzliche Krankenversicherung, und das bei einer erstklassigen medizinischen Versorgung. Fordere am besten immer einen unabhängigen und kostenlosen Vergleich an. Hohe Einsparungen im Jahr sind keine Seltenheit.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Selbständige, Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beamte, selbst versicherte Familienangehörige ohne Einkommen oder sonst nicht Berufstätige handeln.

Bist du bei einem Familienangehörigen mitversichert, wird nicht nur sein Einkommen, sondern mit dem Beginn deiner Selbstständigkeit auch deines mit angerechnet. Lass dir von deiner Krankenkasse vorab deine Beiträge berechnen.

Cynthia von der Schmuckburg hat geschrieben:
Hallo! Eine tolle Sache, dieser Blog! Da will ich gleich mehr Wissen einstreuen.
Eine sehr günstige Alternative kann die Künstlersozialkasse sein. Diese ist eine Einrichtung der Bundes zur Einhaltung des Künstlersozialgesetztes.
Um es sehr flapsig auszudrücken: Hier übernimmt Väterchen Staat seine Pflichten als Arbeitgeber für Künstler.
Wie das? Ist man in der KSK, so ist man auch gleichzeitig weiterhin in einer (fast immer) öffentlichen Krankenkasse. Die KSK zahlt aber einen Anteil der Monatsbeiträge mit. Hinzukommt, daß die Beiträge dann niedriger gerechnet werden, als wenn man als Selbständig gemeldet ist.
Zusätzlich ist man über die KSK Pflege- und Rentenversichert.
Wer seine Selbständig im Künstlerischen oder publizistischen Bereich Hauptberuflich ausübt, hat eine Chance in die KSK aufgenommen zu werden. Das ist nicht so einfach und meist müssen auch regelmäßige Belege über die weitere Ausübung der zB Künstlerischen Tätigkeit gebracht werden. Die können, wenn keine Entsprechende Ausbildung vorliegt zB Ausstellungen in Galerien sein, Veröffentlichungen, Preise, Stipendien oä.
Wer es genau wissen will, die Webseite der Künstlersozialkasse ist hervorragend:
http://www.kuenstlersozialkasse.de

Vielen Dank an Cynthia für die Info! ;-)
LG Christine

4 Kommentare:

  1. Hallo! Eine tolle Sache, dieser Blog! Da will ich gleich mehr Wissen einstreuen.
    Eine sehr günstige Alternative kann die Künstlersozialkasse sein. Diese ist eine Einrichtung der Bundes zur Einhaltung des Künstlersozialgesetztes.
    Um es sehr flapsig auszudrücken: Hier übernimmt Väterchen Staat seine Pflichten als Arbeitgeber für Künstler.
    Wie das? Ist man in der KSK, so ist man auch gleichzeitig weiterhin in einer (fast immer) öffentlichen Krankenkasse. Die KSK zahlt aber einen Anteil der Monatsbeiträge mit. Hinzukommt, daß die Beiträge dann niedriger gerechnet werden, als wenn man als Selbständig gemeldet ist.
    Zusätzlich ist man über die KSK Pflege- und Rentenversichert.
    Wer seine Selbständig im Künstlerischen oder publizistischen Bereich Hauptberuflich ausübt, hat eine Chance in die KSK aufgenommen zu werden. Das ist nicht so einfach und meist müssen auch regelmäßige Belege über die weitere Ausübung der zB Künstlerischen Tätigkeit gebracht werden. Die können, wenn keine Entsprechende Ausbildung vorliegt zB Ausstellungen in Galerien sein, Veröffentlichungen, Preise, Stipendien oä.
    Wer es genau wissen will, die Webseite der Künstlersozialkasse ist hervorragend:
    http://www.kuenstlersozialkasse.de

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  2. Hallo Cynthia!
    Vielen Dank für die Infos! Ich werde den Beitrag überarbeiten und deinen Kommentar dort gleich einfügen, damit jeder Leser diese Info direkt erhält. ;-)

    LG Christine

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  3. Danke Christine. Gerade im Bereich Versicherungen kann man sich vorher nicht schlau genug machen. Da nehme ich doch gerne die Tipps von dir mit :-)

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  4. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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