Samstag, 4. Februar 2012

Zoll und GdSK

Wer seine Waren im Ausland bestellt, muss damit rechnen, dass sie beim Zoll oder bei der GdSK landen.
Was das genau bedeutet und was du dann tun musst erkläre ich dir hier ausführlicher.

Zoll
Wenn dein Paket beim Zoll gelandet ist, bekommst du einen Brief von der Zollstelle, die deinem Wohnort am nächsten liegt. Der Brief besteht aus einem Anschreiben und oftmals liegt auch eine Kopie von deinem Paket bei. In dem Brief wirst du aufgefordert innerhalb von 14 Tagen auf der Zollstelle zu erscheinen, um dein Paket abzuholen. Der Zoll berechnet dir für die Aufbewahrung deines Paketes pro Tag 0,50 Euro, die allerdings erst nach 10 Tagen zu entrichten sind. Du solltest also zusehen, dass du so schnell wie möglich dein Paket abholst. Nach einer Wartezeit von 14 Tagen wird das Paket an den Absender zurückgeschickt.
Folgende Unterlagen benötigst du:
1. Brief vom Zoll / komplett
2. Rechnung oder Bestellschein der bestellten Waren mit Einzelpreis, Gesamtsumme und Versandkosten oder Ausdruck des Onlineangebots bei zB. ebay oder anderen Onlineplattformen
3. Kopie des Konto-PayPal- oder Kreditkartenauszuges mit der bezahlten Summe

Wichtig wären auch der Name und die Adresse des Absenders oder zumindest die Internetadresse des Onlineshops.

Mit diesen Unterlagen gehst du dann zum Zoll, wo du dann das Paket öffnen musst. Dann wird der Inhalt mit den von dir erbrachten Unterlagen abgeglichen. Wenn alles korrekt ist, kannst du dein Paket mitnehmen. Es können unter Umständen Zölle und Gebühren anfallen.

Weiterführende Links zum Thema Zoll und Gebühren:
Zoll und Steuern Privatpersonen
Zoll und Steuern Unternehmen


GdSK
Die GdSK ist die Gesellschaft der Schnellkuriere. Wenn deine Ware aus dem Ausland per Express-Versand versendet wurde, landet sie oftmals bei der GdSK und nicht beim Zoll. Du bekommst einen Brief von der GdSK. Du hast nun folgende Möglichkeiten:
1. Du beauftragst die GdSK alle Formalitäten für dich zu erledigen, das kostet dich dann 25,59 Euro zzgl. anfallender Zölle und Gebühren
2. Du verzollst deine Ware selbst
3. Du lässt das Paket zurückschicken

Unter einem bestimmten Warenwert lohnt es sich nicht die GdSK zu beauftragen. Die Selbstverzollung ist zwar sehr aufwendig und zeitraubend, aber du sparst dir die knapp 26 Euro Gebühren. Zollgebühren musst du aber unter Umständen trotzdem zahlen. Das kommt auf den Gesamtwert der Ware an.

Egal für was du dich entscheidest, du musst das Formular der GdSK ausfüllen und an sie zurücksenden.
Solltest du dich für die Selbstverzollung entscheiden dann empfehle ich dir folgende Links:
GdSK
Merkblatt zur Selbstverzollung
Selbstverzollung bei der GDSK
Zollformular

LG Christine

2 Kommentare:

  1. Hi! Mir ist letztens etwas ganz blödes passiert. Eine Kundin aus der Schweiz wollte unbedingt bestellen, da habe ich dann genau den einen Artikel für die Schweiz freigegeben. Versendet habe ich über die DPD, Warenwert war unter 20 € also eigentlich nicht zum verzollen....nach zwei Wochen erhielt ich eine Rechnung von über 37€!!! Gut das die Kundin die Kosten mit mir geteilt hat....aber diese Zollgeschichten sind ein fürchterliches WirrWarr und bis man eine kompetente Anwort erhält, kann einem das Ohr vom telefoniern durchaus abfallen!

    Interessant wäre also auch eine Hilfeseite zum Verschicken!!!!Hast du da Infos?

    LG Hana

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  2. Hallo Hana!
    Die Schweizer haben andere Zollbestimmungen als wir. Es gibt keine Wertfreigrenzen, wie bei uns die 20 Euro Grenze. Ich werde einen neuen Beitrag verfassen und das noch mal genauer erklären und entsprechende, weiterführende Links angeben.
    LG Christine

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